AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Fa. Musikario

In dieser Fassung gültig ab dem 01.09.2021.

§ 1 Geltungsbereich, Sprachform, Änderung der AGB

(1) Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fa. Musikario (nachfolgend „AGB“) mit Firmensitz in der Eythstrasse 36, 51103 Köln, in ihrer zum Zeitpunkt der Nutzung der Internetplattform der Fa. Musikario gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen der Nutzer der Internetplattform der Fa. Musikario werden nicht anerkannt, es sei denn, die Fa. Musikario stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Etwaige mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Ein fehlender Widerspruch fremder AGB stellt keine Zustimmung dar.

(2) Alle verwendeten Begriffe gelten unabhängig der Sprachform sowohl für weibliche, als auch für männliche Nutzer.

(3) Die Fa. Musikario behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die Fa. Musikario wird die Nutzergruppe der Anbieter (s. §3 Abs.2 Begriffsbestimmung) über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Anbieter der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Anbieter angenommen. Die Fa. Musikario wird die Anbieter in der Benachrichtigung auf ihr Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen.

§ 2 Geschäftsgegenstand 

Die Fa. Musikario vermittelt über ihre Internetplattform Geschäftskontakte zwischen den beiden Nutzergruppen Anfrager und Anbieter von privatem und institutionellem Musikunterricht. 

§ 3 Begriffsbestimmungen  

(1) Anfrager im Sinne dieses Vertrages sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengemeinschaften, die auf der Suche nach privatem oder institutionellem Musikunterricht sind (pädagogisch- didaktische Lehrtätigkeit als Dienstleistung) und über die Internetplattform der Fa. Musikario die Vermittlung einer geeigneten Person oder Personengruppe wünschen.

(2) Anbieter im Sinne dieses Vertrages sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengemeinschaften, die über die Internetplattform der Fa. Musikario der Allgemeinheit Musikunterricht gegen Entgelt in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit anbieten (i.d.R. Musiker/Musikschulen) und die durch selbsttätige Registrierung auf der Internetplattform der Fa. Musikario angemeldet sind. 

§ 4 Leistungsbeschreibung 

(1) Die Fa. Musikario vermittelt über ihre Internetplattform entgeldlich die Kontakt- und Profildaten für den gewünschten Musikunterricht der Anfrager an die Anbieter.

(2) Die Fa. Musikario stellt hierzu nach erfolgter Überprüfung der Kontaktdaten die anonymisierten Profildaten der Anfrager auf ihre Internetplattform ersichtlich für zehn Tage ein und versendet die Profildaten per Mail an passende, bei Musikario registrierte Anbieter. Daneben recherchieren Mitarbeiter der Fa. Musikario in frei zugänglichen Medien und übersenden Unterrichtsanfragen an potentielle Anbieter, um diese zur Anmeldung auf der Internetplattform der Fa. Musikario zu bewegen. 

(3) Der Service der Unterrichtsvermittlung der Fa. Musikario ist für die Anfrager kostenlos. Durch das Einstellen einer Anfrage bei Musikario erteilt der Anfrager einen unentgeltlichen Vermittlungsauftrag, der ihn für die hier dargelegten Vertragsbedingungen bindet.

(4) Der Anbieter kann nach Kenntisnahme der anonymisierten Profildaten einer Anfrage die Kontaktdaten käuflich von der Fa. Musikario erwerben, zum Zwecke, dem Anfrager selbsttätig ein Angebot zu unterbreiten. Die Fa. Musikario ist berechtigt, die Kontaktdaten des Anfragers maximal an zehn Anbieter zu verkaufen.

(5) Der Anfrager entscheidet anhand der Angebote, mit welchem Anbieter er in Verhandlung treten und/oder einen Vertrag abschliessen möchte. Auf Verhandlung und Vertragsschluss hat Musikario keinen Einfluss und es besteht keine darüber hinaus gehende Vermittlungspflicht der Fa. Musikario.

(6) Das Einstellen einer Anfrage stellt für den Anfrager keinen Vertrag mit dem Anbieter dar. Er willigt damit lediglich ein, dass die Fa. Musikario seine Profil- und Kontaktdaten in einem Zeitraum von zehn Tagen an passende Anbieter sendet. In diesem Zeitraum kann er seine Anfrage jederzeit selbst deaktivieren. Insbesondere sind Anfrager nicht verpflichtet, Angebote der Anbieter zu beantworten oder finanzielle Forderungen zu erfüllen. 

§ 5 Pflichten der Anfrager, Anzeigepflicht, Vertragsstrafe, Informationsforum

(1) Der Anfrager ist verpflichtet nur dann eine Anfrage einzustellen, wenn er die tatsächliche Absicht hat, Musikunterricht zu finden.

(2)  Er verpflichtet sich darüber hinaus, seine Anfrage zu deaktivieren, sobald er eine Unterrichtsvereinbarung mit einem Anbieter eingegangen ist oder die angefragte Leistung durch sonstigen Wegfall des Interesses nicht mehr benötigt wird. Die Deaktivierung erfolgt über einen Link, den die Fa. Musikario dem Anfrager bei Freischaltung seiner Anfrage per Mail gesendet hat. Die Deaktivierung kann auch durch die Fa. Musikario geschehen, wenn der Anbieter diese in Textform (Fax oder Email) beantragt. Dies erfolgt mit dem Zweck der Vermeidung eines weiteren Verkaufs von nicht mehr aktuellen Anfragen an Anbieter und daraus resultierenden Schadensersatzansprüchen gegen die Fa. Musikario. 

(3) Anfrager sind verpflichtet bei einer Anfrage keine falsche Identität vorzutäuschen und insbesondere nur ihre eigenen Kontaktdaten zu verwenden.

(4) Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Regelungen ist der Anfrager zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 100 € verpflichtet. Darüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.

(5) Um ungewollte Pflichtverletzungen zu vermeiden, verweist die Fa. Musikario mit ständig zugänglicher Aufrufbarkeit (Permalinks) auf ihre FAQ´s und den Kundensupport.

§ 6 Zustandekommen und Durchführung des Kaufvertrages mit dem Anbieter

(1) Ein Kaufvertrag zwischen einem Anbieter und der Fa. Musikario kann erst dann zustande kommen, wenn der Anbieter ein verbindliches Kaufangebot macht. Eingestellte Anfragen dienen dazu, den Anbieter zu einer Inanspruchnahme der Vermittlungsdienstleistungen der Fa. Musikario zu bewegen, also ein Kaufangebot zu machen und stellen kein bindendes Vermittlungsangebot der Fa. Muikario an sich dar.

(2) Ein verbindliches Kaufangebot kann der Anbieter nur dann machen, wenn er sich vorher durch Registrierung auf der Internetplattform der Fa. Musikario einen Account (Kundenkonto) angelegt hat. In seinem Login-Bereich (persönlicher Nutzerbereich) kann er sogenannte Credits von Musikario käuflich erwerben. Diese dienen ihm dazu, Kontaktdaten einer Anfrage zu kaufen und damit für seinen Gebrauch freischalten zu lassen. Hierbei entsprechen zwei Credits dem Kauf eines E-Mail Kontaktes. Für drei Credits kann der Anbieter den E-Mail Kontakt und eine Telemonnummer freischalten, sofern der Anfrager diese als freiwillige Angabe hinterlassen hat. Der Anbieter kann jederzeit und beliebig viele Credits erwerben.

(3) Der Anbieter bestätigt durch einen Mausklick, dass er die Vermittlungsdienstleistung der Fa. Musikario in Anspruch nehmen möchte und einen Kontaktkauf mit jeweils zwei, bzw. drei Credits tätigen will. In diesem Moment kommt ein verbindlicher Kaufvertrag zwischen ihm und der Fa. Musikario zustande. Dies kann er so oft tun bis seine Credits aufgebraucht sind. Danach muss er neue Credits erwerben, um weitere Kontaktkäufe zu tätigen.

Vor verbindlicher Abgabe des Angebots zum Vertragsschluss durch den Anbieter können alle Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden. Darüber hinaus werden alle Eingaben vor verbindlicher Abgabe des Angebots noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden.

(4) Nach Kontaktkauf und Abbuchung eines Credits werden dem Anbieter die erworbenen Daten in seinem Login-Bereich angezeigt. Hier verbleiben sie so lange, bis er sie mit der dazugehörigen Anfrage löscht. Ebensolange verbleiben hier die zu den Creditkäufen erzeugte Rechnungen.

(5) Verbraucht ein Anbieter seine Credits nicht innerhalb von drei Jahren seit dem Erwerb, so verfallen diese mit Ablauf der Frist ersatzlos. Der Anbieter kann dann keine Credits zurückfordern oder eine Rückerstattung des Kaufpreises verlangen. Will er die Vermittlungsdienstleistungen der Fa. Musikario weiter in Anspruch nehmen, muss er vorher neue Credits erwerben. 

§ 7 Pflichten des Anbieters, Anzeigepflicht, Vertragsstrafe, Informationsforum

(1) Der Anbieter verpflichtet sich die bei der Registrierung abgefragten Daten wahrheitsgemäß und vollständig abzugeben. Änderungen der bei der Registrierung angefragten Unternehmensdaten (insbesondere bei Änderung der Rechtsform oder der Verlegung des Sitzes) sowie aller Personen- und Adressdaten sind unverzüglich im System zu aktualisieren und der Fa. Musikario schriftlich mitzuteilen.

(2) Der Anbieter hat sicherzustellen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse zutreffend und voll funktionsfähig ist, so dass unter dieser Adresse die von der Fa. Musikario versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Anbieter bei dem Einsatz von Spam-Filtern sicherzustellen, dass alle von der Fa. Musikario oder von dieser mit der Vertragsabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.

(3) Eine Weitergabe der von der Fa. Musikario vermittelten Anfragen an andere Plattformen oder Vermittlungsdienstleister, sowie die Weitergabe einzelner Daten hieraus, insbesondere der gewerbliche Wiederverkauf, sind ausdrücklich untersagt. Für jeden Verstoß gegen diese Verpflichtung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,00 EUR an die Fa. Musikario fällig. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.

(4) Um ungewollte Pflichtverletzungen zu vermeiden, verweist die Fa. Musikario mit ständig zugänglicher Aufrufbarkeit (Permalinks) auf iher FAQ´s und den Kundensupport.

§ 8 Überprüfung von Daten, Gewährleistung, Ausschluss bei geringfügigen Mängeln 

(1) Im Rahmen ihrer Möglichkeiten (technologisch und personell) überprüft die Fa. Musikario die Identität eines Anfragers über die Kontaktdaten (E-Mail-Verifizierung) und garantiert damit dem Anbieter die Möglichkeit der konkreten Kontaktaufnahme. Grundsätzlich ist die E-Mail-Adresse eines Anfragers nach der technischen Verifizierung als gültig anzusehen und erst dann wird eine Anfrage im Portal eingestellt. Eine vom Anfrager nach der Einstellung geränderte E-Mail-Adresse hat keinen Mängelanspruch seitens des Anbieters an die Fa. Musikario zur Folge.

(2) Die Fa. Musikario übernimmt keine Gewährleistung für die Ernsthaftigkeit der vom Anfrager gemachten Anfrage, stellt aber hierbei absichtliche Täuschung durch den Anfrager unter Vertragsstafe (s. § 5 Abs. 4).

(3) Die Fa. Musikario ist nicht verantwortlich für vom Anfrager fehlerhaft angegebene Kontaktdaten und weiteren Angaben, seien diese unbewusst oder bewusst herbeigeführt worden. Geringfügige Abweichungen (z.B. fehlerhafte Telefonnummer) zu den gegenüber auf der Internetplattform und den Benachrichtigungsmails einsichtigen Angaben haben keinen Mängelanspruch gegenüber der Fa. Musikario zur Folge.

§ 9 Verfügbarkeit

Der Betreiber bemüht sich, die Webseite und ihre Funktionen möglichst konstant verfügbar zu halten. Eine permanente Verfügbarkeit ist technisch nicht zu realisieren und kann deshalb dem Nutzer seitens der Fa. Musikario nicht gewährleistet werden. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich der Fa. Musikario stehen (Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle etc.), können zu Störungen oder zur vorübergehenden Einstellung der Webseite oder ihrer Funktionen führen. Die Fa. Musikario wird die Wartungsarbeiten, soweit dies möglich ist, in nutzungsarmen Zeiten durchführen.

§ 10 Datenschutz

(1) Die Fa.Musikario verpflichtet sich, Daten und Angaben der Anfrager nur unter Berücksichtigung folgender Regelungen und im Rahmen der gegenseitigen Vertragsverhältnisse zu verwenden.

(2) Die Fa.Musikario darf die Daten des Anfragers in folgender Weise verwenden:

(2a) Durch die Eingabe seiner Kontaktdaten, sowie der Profilierungsdaten für den gesuchten Unterricht und der freien Textnachrichten (Daten) stimmt der Anfrager ihrer Verwendung auf der Internetpalttform der Fa. Musikario, als auch der Übersendung von anonymisierten Profilierungsdaten und freien Textnachrichten (nicht Kontaktdaten) an Anbieter zu Werbezwecken zu.

(2b) Der Anfrager stimmt darüber hinaus der Weitergabe der von ihm angegebenen Kontaktdaten an Anbieter zum Zwecke der Kontaktaufnahme durch diese zur Vereinbarung und Durchführung von Musikunterricht zu. Ebenso räumt der Anfrager der Fa. Musikario ein dauerhaftes Nutzungsrecht für seine Anfragetexte zur Veröffentlichung im Internet zu Werbezwecken ausdrücklich ein.

(2c) Der Anfrager kann seinen Vermittlungsauftrag jederzeit ohne Angabe von Gründen durch Löschung kündigen und damit auch die Verwendung seiner Kontaktdaten in diesem Sinne beenden.

(3) Die Fa.Musikario verpflichtet sich, Daten und Angaben der Anbieter nur unter Berücksichtigung folgender Regelungen und im Rahmen der gegenseitigen Vertragsverhältnisse zu verwenden.

(3a) Die Fa. Musikario speichert die Daten von Anbietern in elektronischer Form, insbesondere um ihnen Anfragen weiterzuleiten, aber auch um ihnen Nachrichten zu senden, die nicht im  Zusammenhang mit einer konkreten Unterrichtsvermittlung stehen, wie z.B. Nachrichten des Kundensupports, nutzerrelevante Informationen, Umfragen zum Kundenfeedback (keine Werbung) etc.

(3b) Erwirbt ein Anbieter durch Kauf im Rahmen dieses Vertrages Kontaktdaten eines Anfragers, so verpflichtet er sich, diese ausschliesslich im Sinne der Anbahnung und Durchführung von Musikunterricht zu verwenden und dem Anfrager keine darüber hinaus gehenden Angebote zu machen, seine Daten nicht an Dritte weiterzugeben oder zu veräussern oder sonst wie zu veröffentlichen.

(4) Die Löschung aller Anfrage- und Kontaktdaten eines Anfragers erfolgt technologisch bedingt spätestens nach einem Jahr nach Einstellung der Anfrage.

(5) Ansonsten gilt die Datenschutzerklärung der Fa. Musikario.

§ 11 Kündigung, Abwicklung, Pausieren, Datenlöschung 

(1) Ein Anbieter kann seinen Account jederzeit und ohne dies zu begründen in seinem Login-Bereich kündigen. Sollte der Anbieter zum Kündigungszeitpunkt noch über Credits verfügen, hat er kein Recht auf Erstattung des Kaufpreises. Vor der Kündigung wird er auf noch etwaig verhandene Credits hingewiesen.

(2) Die Fa. Musikario hat ebenfalls das Recht einen Anbieteraccount jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Sollte der Anbieter zum Kündigungszeitpunkt noch über Credits verfügen, die nicht unter § 6 Abs. 5 dieses Vertrages fallen, so zahlt die Fa. Musikario den Kaufpreis für die Credits innerhalb von 30 Tagen nach Wirksamwerden der Kündigung an ein vom Anbieter zu nennendes Bankkonto aus, sofern der Kündigungsgrund nicht eindeutig einer groben Vertragsverletzung des Anbieters zuzurechnen ist. Im Fall der Rückerstattung wird der Preis zugrunde gelegt, den der Anbieter bei Erwerb der Credits bezahlt hat. Die Fa. Musikario behält sich hierbei die Aufrechnung mit etwaigen Gegenforderungen vor. 

(3) Ein Anbieter kann über seine Accounteistellungen seinen Account stummschalten (pausieren). Bis er ihn wieder öffnet werden im keine neuen Anfragen zugestellt. Ein Stummschalten verlängert nicht die Lebensdauer noch vorhandener Credits (s. § 6 Abs. 5).

(4) Nach einer Accountschliessung durch Kündigung löscht die Fa. Musikario alle Accountdaten einschliesslich der Kontakt- und Rechnungsdaten des betreffenden Anbieters.

§ 12 Haftung, Haftungsausschluss

(1) Eine Haftung der Fa. Musikario besteht nur in Fällen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit beschränkt sich auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(2) Darüber hinaus haftet die Fa. Musikario nur bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten/Kardinalspflichten. Eine Kardinalpflicht ist eine Pflicht, auf deren Einhaltung der Nutzer vertrauen durfte und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht. Bei Verletzung von Kardinalspflichten ergibt sich ein Schadensersatzanspruch nur im Rahmen des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens, außer die Pflichtverletzung ist zugleich mit Vorsatz geschehen.

(3) Für alle anderen Schadensersatzansprüche gelten die Regelungen von Abs. 1 und Abs. 2, unabhängig davon, auf welchem Rechtsgrund sie geltend gemacht werden mögen. Insbesondere dazu zählen Schadensersatzansprüche wegen:

-unrichtiger oder ungültiger Anfragen

-Mängel an den gekauften Kontaktdaten

-Unmöglichkeit

-Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis

 (4) Eine Haftungsverpflichtung für auf der Internetplatform der Fa. Musikario veröffentlichten externen Links besteht nicht. Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernimmt Fa. Musikario keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. 

(5) In den genannten Regelungen zur Haftung stehen Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen und der gesetzlichen Vertreter der Fa. Musikario den Pflichtverletzungen der Fa. Musikario gleich.

§ 13 Pflichtverletzungen im Verhältnis Anfrager – Anbieter 

(1) Ergeben sich Pflichtverletzungen der Anbieter oder Anfrager in einem etwaigen, nach der Vermittlung zwischen ihnen geschlossenen Vereinbarungs- oder Vertragsverhältnis, kann die Fa. Musikario ausschliesslich dann haftbar gemacht werden, wenn ihrerseits eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt, aufgrund der ihr in diesem Zusammenhang ein Schaden ursächlich und eindeutig zurechenbar ist.

(2) Diese Haftung begrenzt sich in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. 

§ 14 Verjährung

(1) Der Anbieter willigt in eine verkürzte Verjährungsfrist von einem Jahr für Ansprüche und Rechte aus Mängeln der Kontaktdaten von Anfragern ein (s. § 8). Dabei spielt es keine Rolle, auf welcher Rechtsgrundlage diese geltend gemacht werden. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Gefahrübergang.

(2) Dies gilt jedoch nicht im Fall des § 479 Abs.1 BGB. Derartige Ansprüche verjähren frühestens zwei Monate nachdem der Unternehmer die Ansprüche des Verbrauchers erfüllt hat, spätestens jedoch nach zwei Jahren. 

(3) Jedoch gilt die verkürzte Verjährungsfrist nicht in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels seitens der Fa. Musikario. Ebenso gilt sie nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten/Kardinalspflichten.

(4) Für andere Schadensersatzansprüche gegen die Fa. Musikario, die mit einem Mangel im Zusammenhang stehen, gelten ebenfalls die Verjährungsfristen nach Abs.1 und Abs.2, unabhängig davon, auf welcher Rechtsgrundlage diese geltend gemacht werden.

(5) Für alle sonstigen Schadensersatzansprüche gegen die Fa. Musikario gilt die Verjährungsfrist nach Abs.1.

§ 15 Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand-Klausel

(1) Dieser Vertrag und die Rechtsbeziehungen der Parteien beurteilen sich nach deutschem Recht.

(2) Für alle Parteien, sofern sie Kaufleute im Sinne des § 1 II HGB sind und bei allen für aus dem Vertragsverhältnis sich ergebende Streitigkeiten, ist der alleinige Gerichtstand Köln. Dasselbe gilt, wenn der Kläger keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

§ 16 Salvatorische Klausel 

Sollten einzelne Klauseln dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen hiervon unberührt.